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Vermögensschadenhaftpflicht

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden für alle Personen und Unternehmen, die durch ein  Berufsversehen entstehen. Sach- und Personenschäden sind hierbei in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Solche Vermögensschäden betreffen in der Hauptsache Personen und Unternehmen, die im Dienstleistungssektor tätig sind, und beispielsweise von Berufs wegen die Vermögensinteressen Dritter vertreten. Zwar sind Vermögensschäden grundsätzlich im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert, allerdings in der Regel mit einer deutlich geringeren Versicherungssumme, als dies in der speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möglich ist.

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Carsten Westermann

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 0541 3356-0
Mobil: 0152 29428668

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