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Bürgschaftsversicherung

Verfügt man nicht über die nötigen Sicherheiten, ist die Aufnahme eines Darlehens nur über eine Bürgschaft möglich. In diesem Fall verbürgt sich eine Person vor dem Kreditgeber dafür, dass die Schuld beglichen wird.

Für die Bürgschaft haftet der Bürge mit seinem Privatvermögen. Sobald der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, muss der Bürge für ihn einspringen. Während diese Praxis im Privatleben ganz normal ist, verlangen viele geschäftliche Auftraggeber von ihrem Lieferanten eine Bürgschaft, bevor sie einen Auftrag vergeben. Dadurch möchten sie sicherstellen, dass der Lieferant den Auftrag auch tatsächlich erfüllen kann. War in der Vergangenheit für solche Fälle eine Bankbürgschaft schnell verfügbar, ist es heutzutage für Unternehmen erheblich schwieriger, an Bankbürgschaften zu gelangen. Hier kann eine Bürgschaftsversicherung interessant werden. Dabei tritt statt der Bank nun ein Versicherungsunternehmen an die Stelle des Bürgen und haftet gegenüber dem Gläubiger für die Verbindlichkeiten eines Dritten.

Für private und gewerbliche Zwecke besteht auch die Möglichkeit einer Mietkautionsversicherung, die anstelle einer Barkaution oder eines Sparbuches hinterlegt wird. Im gewerblichen Bereich kann dies besonders interessant sein, da Vermieter pauschale Kautionssummen festlegen können, bei denen sehr schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.

Ihr Kontakt

Carsten Westermann

Unabhängiger Versicherungsmakler
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Mobil: 0152 29428668

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