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Jagdhaftpflichtversicherung

Um in Deutschland einen Jagdschein lösen oder verlängern zu können, ist die Vorlage über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung über den gesamten Nutzungszeitraum erforderlich. Diese Versicherung muss laut gesetzlicher Vorschrift in Deutschland Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro sowie Sachschäden in Höhe von 50.000 Euro abdecken. Da ein Jäger nach BGB § 823 jedoch für von ihm verursachte Schäden unbegrenzt haftet, ist der Abschluss einer wesentlich höheren Versicherungssumme dringend zu empfehlen.

Die meisten Versicherungen inkludieren in ihren Angeboten auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Jagdhunde, Frettchen oder Beizvögel. Ihr FVB-Berater informiert Sie umfassend über die Möglichkeiten, Ihre Risiken durch Jagdunfälle zu minimieren und ermittelt für Sie den optimalen Versicherungsschutz.

Ihr Kontakt

Carsten Westermann

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 0541 3356-0
Mobil: 0152 29428668

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