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Fahrerschutzversicherung

Ein entscheidender Faktor wird durch die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt: Wird ein Beifahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt, ist der Fahrer des Fahrzeugs ihm gegenüber schadenersatzpflichtig. Eine Kfz-Fahrerschutzversicherung kann vor den finanziellen Konsequenzen aus Ansprüchen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Reha-Maßnahmen oder gar Umbaukosten für Haus, Wohnung oder Fahrzeug schützen. Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten dieser wichtigen Zusatzversicherung erhalten Sie von Ihrem FVB-Berater.

Ihr Kontakt

Carsten Westermann

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 0541 3356-0
Mobil: 0152 29428668

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